Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
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Auszug aus den Richtlinien zur Aus- und Weiterbildung in der Ultraschalldiagnostik.
Präambel
Es ist das Ziel der DEGUM, innerhalb der einzelnen Fachgebiete über besonders qualifizierte Seminarleiter, Ausbilder und Tutoren auf das Niveau der sonographischen Aus-, Weiter- und Fortbildung und damit auf die Qualität der Ultraschalldiagnostik in Klinik und Praxis Einfluß zu nehmen. Die Ultraschall-Ausbildung im Rahmen der gebietsbezogenen Weiterbildung soll unter der Leitung von Seminarleitern, Ausbildern und Tutoren stattfinden, die von der DEGUM ernannt sind.
Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit der DEGUM und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muß von einem verantwortlichen DEGUM-Seminarleiter geleitet werden. Über die Teilnahme wird ein DEGUM-Zeugnis ausgestellt. Der Seminarleiter ist verantwortlich für Programm und Inhalt des gesamten Kurses. Wissenschaftlich verantwortlicher Kursleiter und organisatorischer Veranstalter eines Kurses können verschiedene Personen sein. Organisator kann auch eine juristische Person sein. Die Ultraschallkurse sollen weiter die inhaltlichen Forderungen der DEGUM, der Weiterbildungsordnung der Ärztekammern, die US-Richtlinien der Bundes-KV und der jeweiligen Fachgesellschaften erfüllen.
Der DEGUM-Seminarleiter ist berechtigt, die Aus- und Weiterbildung in der Ultraschalldiagnostik in seinem Fachgebiet durchzuführen und Assistenten bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden. Der Seminarleiter ist weiterhin berechtigt, Ausbilder und Tutoren auszubilden. Er ist befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder gleichwertige Veranstaltungen, zum Beispiel Kolloquien, durchzuführen. Der Seminarleiter ist verpflichtet, seinen Wissenstand ständig zu aktualisieren. Die Teilnahme am jährlichen Seminarleitertreffen seiner Sektion, mindestens einmal innerhalb von drei Jahren, ist Pflicht.