Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Auszug aus den Qualifikationsvoraussetzungen gemäß §135 Abs. 2
SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der
Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) vom 1. April 2009.
Inhalt
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit der die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
https://www.kbv.de/media/sp/Ultraschallvereinbarung.pdf der ab dem 01.04.2020 geltenden Fassung
Genehmigungspflicht
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.